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Zugang zum Internet und zur Digitalisierung als Grundrecht in Deutschland

Zugang zum Internet und zur Digitalisierung als Grundrecht in Deutschland?

Stellen Sie sich bitte einmal vor, in Deutschland würde eine schlimme Pandemie wüten und die Menschen dahinraffen. Schulen und Online-Universitäten würden Online-Unterricht anbieten, Parteien und Vereine würden virtuelle Online-Mitgliedertreffen anbieten, Firmen würden Ihnen via Internet und mit Hilfe von Computern, Tele-Arbeit, Remote-Jobs bieten. Doch leider sind sie krank, behindert, schwerbehindert und Hartz4 und Grundsicherung erlauben Ihnen nicht einen der begehrten Telekom- O2- oder Vodafone-Verträge für 40,– Euro im Monat für halbwegs vernünftige Internet-Anschlüsse abzuschließen und zu kaufen. Aufgrund Ihres Schufa-Eintrags lehnen Telekom, O2, Vodafone leider einen Vertrag mit Ihnen ab und Ihnen bleibt bestenfalls nur noch Rauchzeichen aus der ländlichen Provinz zu geben, die natürlich kein Mensch sieht oder wahrnimmt. Es ist gut denkbar, dass Sie sich isoliert und abgehängt fühlen würden, denn Sie könnten noch nicht einmal online auf Ihr Bankkonto zugreifen. #Digitale Teilhabe sollte ein Grundrecht und ein Menschenrecht werden, glaube ich.

Warum?

Wenn wir uns in Richtung Digitalisierung bewegen wollen, um Vorteile der Digitalisierung sinnvoll zu nutzen, dann sollte der Zugang & die Nutzung des Internets ein verbrieftes Grundrecht und Menschenrecht werden. Sonst droht die Diskriminierung und ative Besnachteiligung sowie eine schmerzvolle Schlechterstellung von Menschen, die sich Internet nicht leisten können.

Oder wollen wir in der Tat unmenschlich in Deutschland sein und rund 20 Millionen Menschen aus der virtuellen Gesellschaft und von der Teilhabe an Digitalisierung aufgrund fehlender finanzieller Mittel verstossen, ausgrenzen und ausschließen? Ich glaube viele Menschen wissen, wie wichtig soziale Sicherheit ist. Leider wagt sich kaum ein Mensch über soziale Sicherheit zu sprechen, obgleich wir alle wissen, dass ohne das “Zaubermittel” und “Wundermittel” Geld in ausreichender Form, die Teilhabe am Leben in Deutschland, vor allem die Teilhabe an einem Leben in Würde in Deutschland, in Europa und in der Welt nahezu unmöglich ist. Andreas Klamm (Tel. 0621 5867 8054, 23. September 2020)

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Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Berlin / Ludwigshafen. 21. August 2020. Nur 1,12 Euro pro Monat für Bildung. Dies ist der Anteil des Geldes, das Bezieher von Arbeitslosgeld II im Monat für Bildung erhalten. Im Grunde genommen kann 1,12 Euro für Bildung im Monat als Beleidigung für alle im Bildungswesen tätige Menschen verstanden oder aufgefasst werden. Solidarität, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte und die Würde von Menschen sind sehr wichtig. Dies hatten auch die Väter und Autoren des Grundgesetzes erkannt und formulierten in Artikel 20 des Grundgesetzes unter anderem: – Zitat  – „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

 

Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens unterstütze ich seit weit mehr als zehn Jahren. Seit 1990 bin ich Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv) und wurde im Laufe von 36 Berufsjahren seit 1984 mit vielen Fragen zur Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen und Menschenwürde konfrontiert. Im Beruf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (früher Krankenschwester / Krankenpfleger) und auch als Journalist, Moderator, Autor und Künstler trifft man viele Menschen, die in der Folge von Krankheit oder in der Folge von Unfällen, nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen in einer dem Menschen nicht gerecht werdenden Arbeitswelt oder gar einem geforderten Arbeits-Akkord, dem Menschen in Würde nicht auf Dauer gerecht werden können. Nicht zu vergessen, Kinder, Jugendliche und Menschen, die mit angeborenen Behinderungen zur Welt kommen oder im frühen Kindes-Alter oder Jugend-Alter behindert oder schwerbehindert werden. In den zuvor beschriebenen Beispielen von Lebenssituationen von Menschen wird sehr schnell deutlich, dass bei eintretender und bestehender Krankheit und Behinderung, die Arbeit und eine Arbeitspflicht nicht das Allheilmittel und auch kein würdiges Mittel sein kann, für alle Menschen ohne Ausnahme und ungeachtet ihrer Herkunft, den Anspruch aus dem Grundgesetz zu erfüllen, wonach nach Artikel 20 des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sein soll.

Die Einführung von Hartz 4 bzw. von Arbeitslosengeld II und der Reform des Sozialrechts 2005 war, wie wir heute wissen, suboptimal, gegen die Würde von Menschen und in Teilen sogar gegen Grundgesetz und Verfassung ausgerichtet. Die Konditionen, die mit dem Arbeitslosengeld II verbunden sind, etwa die Androhung von Sanktionen bei Krankheit, Behinderung, Schwerbehinderung, aus sonstigen Gründen bei bestehender Hilfebedürftigkeit, ist für jeden Menschen, der sich zur Demokratie, zur Würde von Menschen, unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, unvereinbar.

 

In der Hoffnung, dass sich vielleicht SPD-geführte Bundesländer wagen würden ein Pilotprojekt oder einen Testbetrieb für das Bedingungslose Grundeinkommen zu starten, schrieb ich bereits im Jahr 2011 eine Petition an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen. Damals haben 1083 Menschen meine Petition unterstützt und ich habe Antworten der Landtage und des Deutschen Bundestags in schriftlicher Form erhalten:

Leider wurde die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens mit einer Vielzahl von Gründen abgelehnt. Den Unterstützerinnen und Unterstützern für meine Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens bin ich noch heute sehr dankbar. Ich wurde unter anderem aus diesen und vielen weiteren Gründen im Jahr 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE, Mitglied in der BAG Grundeinkommen DIE LINKE, im Netzwerk Grundeinkommen und bereits im 2011 gründete ich die Arbeitsgemeinschaft Grundeinkommen Europa – Deutschland (Blog: https://grundeinkommenag.wordpress.com).

 

Mein Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geht weiter und ich freue mich über jeden Menschen, die sich auch für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen engagiert. Für eine Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommen sind mehrere Konzepte in Kombination möglich, etwa die höhere Besteuerung von reichen und wohlhabenden Menschen, die Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer, die Umfairteilung (Umverteilung) von finanziellen Mitteln aus verschiedenen Budget- und Haushalts-Bereichen. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann vor allem in Zeiten von Corona Krise und einer sich möglicherweise, entwickelnden Weltwirtschaftskrise Menschen schnell, angemessen und unbürokratisch helfen, ihre Würde zu bewahren und zu erhalten oder die Würde von Menschen wieder zurück zu erhalten und macht auf der Grundlage nach Artikel 2 des Grundgesetzes für jeden Menschen die Wahrnehmung des Rechts auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ möglich.

 

Nicht zu vergessen, mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen können Menschen auf der Grundlage nach Artikel 12 des Grundgesetzes, ihren Beruf, Ausbildung und Studium frei wählen. Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre ein praktischer und wichtiger Schritt finanzielle, soziale und wirtschaftliche Existenz-Sicherung für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in Deutschland möglich zu machen und zu gewährleisten. In Krisen-Zeiten ließen sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen störende, einschränkende und hochkomplexe Verwaltungsstrukturen vereinfachen und mit einer einfacheren und schlankeren und guten Verwaltung ist die Reduktion von Kosten durch vereinfachte Arbeitsabläufe, die mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden sind, denkbar und in der Praxis auch möglich. Andreas Klamm

 

Tele-Sprechstunde. Für interessierte Menschen biete ich aufgrund der Corona-Verordnungen eine Tele-Sprechstunde, Mittwoch bis Freitag, 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr via Telefon, Telefon- und Videokonferenz an: Tel. 0621 5867 8054, Tel. 06236 4892974, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Web-Seite: www.andreas-klamm.de und www.regionalhilfe.de (Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz)

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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Mainz / Andernach. 8. Juli 2020. Bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen wollen David Schwarzendahl (37) und Melanie Wery-Sims (36) in der neu gewählten Doppel-Spitze DIE LINKE Rheinland-Pfalz gemeinsam erstmals in den Landtag von Rheinland-Pfalz führen.
Die Spitzenkandidaten von DIE LINKE: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims mit den weiteren Kandidaten von Listenplatz 3 bis Listenplatz 8 (v.l.n.r.): Kim Brinkmann, Julian Theiß, Jovana Dzalto, Kemal Gülcehre, Lena Edel und Tobias Christmann. Foto: md
Am 4. Juli 2020 wählten unter Corona-Auflagen 121 Delegierte auf der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach in Rheinland-Pfalz mehrheitlich die stimmberechtigten Mitglieder David Schwarzdahl aus Frankenthal in der Pfalz mit 86 Stimmen  (71,6 Prozent) auf Listenplatz 1 und Melanie Wery-Sims aus Bernkastel-Wittlich mit 87 Stimmen (73,1 Prozent) auf Listenplatz 2. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat insgesamt 20 Kandidierende für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zur Wahl gewählt und aufgestellt. Für die Listenplätze 3 bis 8 wurden Kim Brinkmann (Speyer, 78 Stimmen, 65 Prozent, Listenplatz 3), Julian Theiß (Trier, 102 Stimmen 86,4 Prozent, Listenplatz 4), Jovana Dazalto (Ludwigshafen Rhein-Pfalz-Kreis, 67 Stimmen, 57,2 Prozent, Listenplatz 5), Kemal Gülcehre (Azey-Worms, 74, Stimmen, 62,7 Prozent, Listenplatz 6), Lena Edel (69 Stimmen, 58 Prozent, Kaiserslautern, Listenplatz 7) und Tobias Christmann (Koblenz, 64 Stimmen, 57 Prozent, Listenplatz 8) gewählt. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten ein buntes, vielfältiges Team aus Kandidierenden mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Hintergründen für die Landtagswahlen am 14. März 2021 aufgestellt. Viele der Kandidierenden sind Frauen, die bereits als Kommunalpolitikerinnen in Kreisverbänden in Städten und in Kreistagen aktiv und sozial engagiert sind. David Schwarzendahl ist neben seinem vielfältigem Engagement im Kreisverband Frankenthal auch stellvertretender Landesvorsitzender von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims erklärten zu ihrer Wahl: „Ob klassische Arbeitnehmerfragen und Einkommens-, Renten- oder Steuergerechtigkeit, ob Öffentlicher Personennachverkehr (ÖPNV), Mietenpolitik, Bildung und Gesundheitsversorgung, ob soziale Ökologie oder Abrüstung und Frieden: Wir werden im März mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen und einem gut aufgestellten Team in den Landtag einziehen und die Politik in Rheinland-Pfalz rocken. Versprochen!“ Weitere und ausführliche Informationen zur Aufstellung der Kandidierenden für die Landtagswalen in Rheinland-Pfalz von DIE LINKE und zur politischen Programm-Debatte für den Landtagswahlkampf sind auf der Web-Seite der Partei bei https://www.dielinke-rhlp.de/die-linke/aktuell zu finden. Andreas Klamm

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Artikel 1 der U.N. Biowaffenkonvention verbietet die Entwicklung, Herstellung, den Erwerb und die Lagerung von mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien, ungeachtet des Ursprungs

Artikel 1, der U. N. Biowaffenkonvention (in deutscher Sprache)

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,

1.
mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode – Toxine, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs—, Schutz— oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie
2.
Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind,

niemals und unter keinen Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zu behalten.

 

Hintergrund:

  1. U.N. Biowaffen-Konvention, Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher WaffenAbgeschlossen in London, Moskau und Washington am 10. April 1972, Komplette Fassung in deutscher Sprache, Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html
  2. Strafanzeige Corona-Virus, vom 28. März 2019, gesendet mittels FAX und E-Mail an die Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Polizei Schifferstadt, Polizei Ludwigshafen am Rhein, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Deutscher Bundestag, Landtag von Rheinland-Pfalz, Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe und an Medien. Autor: Andreas Klamm,  Link: https://britishnewsflashmagazine.org/2020/04/01/covid19-strafanzeige-an-generalbundesanwalt-zur-corona-krise-und-mehrere-petitionen-fur-hilfeleistung

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USA: Policy of separating children from parents is nothing short of torture

USA: Policy of separating children from parents is nothing short of torture

Article, Link: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/06/usa-family-separation-torture

 

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Petition an Deutscher Bundestag: Grundrechte und Menschenrechte in der Corona-Krise schützen, erhalten und wiederherstellen

Petition an Deutscher Bundestag: Grundrechte und Menschenrechte in der Corona-Krise erhalten, schützen und wiederherstellen

Change. org, Petition: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-menschenrechte-erhalten-und-garantieren-in-der-corona-virus-krise

 

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Bitte um DRINGENDE Hilfe-Leistung für 59jährige Frau in unverschuldeter Notlage in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße / Rheinland-Pfalz. 6. April 2019. BITTE DRINGEND um Hilfe-Leistung, soweit wie möglich für eine 59jährige Frau aus Neustadt an der Weinstraße in unverschuldeter Notlage. GEFAHR der Obdachlosigkeit. 6. April 2019.

Aufgrund eines Fernseh-Berichts der Kolleginnen und Kollegen vom SWR, Landesschau, bittet Regionalhilfe.de, vor allem alle Menschen in Rheinland-Pfalz, in Neustadt an der Weinstraße und in der Vorderpfalz um Hilfeleistung, soweit wie möglich, um die Obdachlosigkeit einer schwer, kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße zu verhindern, soweit möglich.

WICHTIG: Bitte nur Hilfe soweit leisten, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen! Ausführliche Informationen zur unverschuldeten Notlage einer 59jährigen und kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße sind dem Fernsehbericht des SWR zu entnehmen.

Wer Hilfe leisten kann und will, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, kann gerne auch bei Regionalhilfe.de, Tel. 0621 5867 8054 rund um die 24 Stunden, Tag und Nacht anrufen oder via E-Mail schreiben an E-Mail: sozial@radiotvinfo.org.

Die Zeit ist knapp, da eine Zwangsräumung drohen kann. Beitrag zur Notlage der 59jährigen Frau, SWR, Landesschau, Die Daten werden an den SWR und an die betroffene Frau in Notlage weitergeleitet. https://www.swr.de/landesschau-rp/kein-geld-fuer-die-miete-frau-droht-obdachlosigkeit/-/id=122144/did=23481336/nid=122144/1woeea2/index.html

Web-Site: Regionalhilfe, http://www.regionalhilfe.de

Regionalhilfe_de_20171

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Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Standpunkte und Diskussion, Teil 2, 41.37 min, Radio TV IBS Liberty, von und mit Andreas Klamm, Journalist

You Tube, http://youtu.be/ZPts_608-zA

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Bruno Schillinger: Wer hilft einem Menschen in Not ?

Bruno Schillinger: Wer hilft einem Menschen in Not ?

ARGE verweigert erneut Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II – Schwer kranker Mann in Not schreibt dringenden Appell – Schillinger: “Die Verweigerung der Hilfe empfinde ich als Folter”

Von Andreas Klamm-Sabaot

Freiburg / March . 11. August 2010. Bereits am 6. August hat Bruno Schillinger und dessen Helferkreis einen dringenden öffentlichen Appell mit der Bitte für Hilfe an zahlreiche Einrichtungen und auch an örtliche Politiker und Politikerin versendet. Nach dem Bruno Schillinger bei einem Besuch der ARGE vor einigen Wochen zusammengebrochen war, hat er ein Hausverbot in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in Freiburg erhalten, noch während Polizisten die Ereignisse vor Ort aufgenommen haben und ein Notarzt den schwer kranken Mann in der ARGE versorgte. Jetzt ist Bruno Schillinger erneut in Not, ohne auf seine spezielle Bedürfnisse ausgerichtete Nahung, die er braucht da er an Diabetes mellitus und an einer schweren Licht-Allergie leidet, ähnlich wie Hannelore Kohl, die Ehefrau des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl. Der soziale Kampf für soziale Gerechtigkeit von Bruno Schillinger bei der ARGE in Freiburg wird bereits seit fünf Jahren geführt.

Bruno Schillinger wollte arbeiten, doch er durfte nicht. Jetzt ist er auf die Nachzahlungen des Arbeitslosengeld II / Hartz 4 der ARGE dringend angewiesen. Am 6. August haben Bruno Schillinger und sein Helferkreis in einem öffentlichen Appell um Hilfe gebeten. Foto: DigiSource TV Scotland

Bruno Schillinger und sein Helferkreis haben bereits vor mehreren Wochen einen Antrag auf Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II / Hartz 4 Sozialzahlungen aus dem Vorjahr im April 2009 bis November 2009 gestellt. Aus nicht näher bekannten Gründen verweigert die ARGE die Nachzahlung. Die unmittelbare und direkte Folge: Bruno Schillinger wurde das Telefon abgestellt, das einzige Kommunikations-Mittel das ihm zur “Außenwelt” noch geblieben war, ihm fehlt das Essen und das Geld um die Schmerz-Therapien bei einem Facharzt wegen schwerer Erkrankungen und einer gebrochenen Rippe beim Hausarzt zu besuchen. Schon der Gang zur ARGE und zum Arzt könnte für Bruno Schillinger mit bedrohlichen und tödlichen Gefahren verbunden sein, denn durch die Licht-Allergie, darf er nur in Tages- und Sonnenlicht mit höchsten Lichtschutz-Faktoren einer Sonnenschutz-Creme, sonst ist er in der Gefahr schon nach wenigen Minuten schwerste Verbrennungen der Haut zu erleiden. Der ARGE und den kommunalen Verwaltungsbehörden sind die Probleme schon lange bekannt. Die beeinträchtigenden gesundheitlichen Störungen und schweren chronischen Erkrankungen sind den Mitarbeitern der ARGE und den Behörden des Landkreises in Freiburg sogar bestens bekannt, speziall nach dem der Notarzt in die ARGE kommen musste um Bruno Schillinger zu helfen. Seit fünf Jahren führt Bruno Schillinger eine öffentliche Auseinandersetzung mit der ARGE auf seiner Web-Seite bei http://www.kassensturz-jetzt.de . Doch die Verwaltungs-Beamten interessiert die Not des Mannes nur wenig. Statt die beantragten finanziellen Sozialleistungen zu zahlen, die dem kranken Mann nach den Gesetzen und Sozialgesetzen in Deutschland ohne Zweifel zustehen, versuchte die ARGE und weitere Behörden bereits zweimal die Zwangs-Entmündigung und Zwangs-Psychiatrisierung von Bruno Schillinger zu veranlassen.

Die Betreuung wollen, nach Informationen von Bruno Schillinger und des Helferkreises, übrigens die Verwaltungs-Beamten und Mitarbeiter der ARGE übernehmen, die durch die Verweigerung der Zahlung von Sozialleistungen und Nachzahlung von Ansprüchen aus dem Jahr 2009 in den Monaten April bis November, den chronisch kranken und behinderten Mann, dazu führten, dass der Mann unverschuldet, wie er informierte, in Not geraten konnte. Die absolute Hilfe-Losigkeit, die Verweigerung gesetzlich zustehender finanzieller Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II / Hartz) empfindet Bruno Schillinger als Folter. Es ist wie eine Verdinglichung, das Zufügen von größmöglichen Schmerzen und Qualen bei vollem Aufrechterhalten des Bewusstseins des gequälten Menschen. Nach internationalem Standard und Definition entspricht dies der Folter und Bruno Schillinger empfindet es auch als Folter. Der komplette Verlust der Würde des Menschen, die Schmerzen, die Not, die Verdinglichung die Hilfe-Losigkeit, die Verweigerung der Hilfe, obgleich die Wahrung der Würde des Menschen sogar im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert wird.

Die Ereignisse erinnern an das Geschehen des Verhungerns des 20jährigen lernbehinderten André Kirch in Speyer am Rhein, der im Frühjahr 2007 in Speyer am Rhein verhungerte, weil er und seine Mutter keine Sozialleistungen erhalten haben. Der junge Mann war damals wegen der Lernbehinderungen und Depressionen nicht in der Lage die Anträge bei der ARGE in Speyer am Rhein zu stellen. Die Polizei und der Rettungsdienst konnten den jungen Mann nur noch verhungert, extrem stark abgemagert und tot aus der Wohnung in Speyer am Rhein bergen. Die Mutter des lernbehinderten jungen Mannes konnte in einem Krankenhaus noch gerettet werden. Das Verhungern eines lernbehinderten jungen Mannes in Deutschland wurde Gegenstand einer öffentlichen Debatte im Deutschen Bundestag.

Bei Bruno Schillinger in Freiburg im August des Jahr 2010 sieht die Situation dennoch anders aus. Er und sein Helferkreis haben die erforderlichen Anträge auf Nachzahlung gestellt, wie diese mehrfach schriftlich versichern und die Probleme bestünden nur deshalb weil die ARGE und weitere zuständige kommunale Träger die Zahlung der Sozialleistungen aus nicht näher bekannten Gründen verweigern.

Dieser Beitrag und vor allem der öffentliche Hilfe-Ruf bei der Durchsetzung berechtiger Sozial-Ansprüche wäre vermutlich nicht geschrieben worden, wenn die ARGE und die kommunalen Verwaltungsbeamten entsprechend der Sozialgesetze und Gesetze in Deutschland, etwa dem Sozialgesetzbuch mit Verantwortung gehandelt hätten und die beantragte Nachzahlung bewilligt hätten.

Die Not war im Vorfeld verhinderbar und wird durch die Verweigerung einer Nachzahlung von Sozialleistungen aus dem Jahr 2009 künstlich erzeugt. Die sonderbaren Vorgänge kosten übrigens auch Steuer- und Sozialversicherungs-Zahler viel mehr Geld, als wenn die Nachzahlung von Sozialleistungen zügig und zeitnah erfolgt wäre. Natürlich gibt es in Freiburg keine Schildbürger, sonst könnten einige der Leser an einen schlechten Schildbürger-Streich denken.

Die örtlichen Politiker und Politikerinnen der Parteien in Freiburg sind offenbar auch ratlos und wissen nicht wie zu reagieren sein könnte, so wirkt es jedenfalls, da Bruno Schillinger und sein Helfer-Kreis bereits eine Vielzahl von Politikern und Politikerinnen, doch eben auch Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung sowie der Agentur für Arbeit mehrfach schriftlich über die Not und Mißstände infomierten.

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland garantieren die Sozialhilfe und Hilfe für chronische kranke und behinderte Menschen nicht nur etwa nach dem Gesetz über die Regelung des Arbeitslosengeld II, den Sozialgesetz-Bücher, dem Grundgesetz, sondern auch nach dem deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch, Besonderer Teil (§§ 80 – 358), 28. Abschnitt – Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c), Gliederung, Paragraph 323c, Unterlassene Hilfeleistung, wird geregelt: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bruno Schillinger will jedoch keine Zwangs-Entmündigung, keine Zwangs-Psychiatrisierung und auch keine Gerichts-Verfahren wegen der möglicherweise unterlassenen Hilfe-Leistung von Mitarbeitern der ARGE, kommunaler Verwaltungs-Behörden oder der Agentur für Arbeit in Nürnberg.

Alles was der schwer kranke Mann in Not, ohne fachgerechte für Diabetiker geeignete Nahrung und ohne finanzielle Mittel will, ist die Nachzahlung der ihm nach den deutschen Gesetzen zustehenden Sozialleistungen, das meint das Arbeitslosengeld II, das ihm im Jahr 2009 vom April bis November 2009 aus nicht näher bekannten Gründen damals von der ARGE nicht gezahlt wurde. Der schwer kranke Mann, Bruno Schillinger sucht jetzt dringend Hilfe, auch möglicherweise die Hilfe eines Rechtsanwaltes, der helfen kann, damit die ARGE die beantragte Nachzahlung für die Monate April bis November 2009 möglichst zügig zur Zahlung anweist. Damit kann die Not-Situation des Mannes mit einfachsten Mitteln wirkungsvoll beendet werden. Vielleicht könnte sogar das Schreiben eines Rechtsanwaltes genügen um Bruno Schillinger aus einer entwürdigenden Situation im Streit um eine simple Nachzahlung von Sozialleistungen zu helfen.

Bruno Schillinger bittet, wer helfen will und kann wird gebeten direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen. Noch ist er am Telefon zumindest anrufbar. Bruno Schillinger (Bachstr. 1. 79232 March), Telefon 0 76 65 930 450, email bruno.schillinger@hotmail.com oder email helftbruno@hotmail.de. Weitere und ausführliche Informationen sind auf der Webseite von Bruno Schillinger bei http://www.kassensturz-jetzt.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen:

1. Radio-Interview mit Bruno Schillinger, Archiv, Radio TV IBS Liberty, im Jahr 2009, www.youtube.com/watch?v=Xv_OIjnxrBQ
2. Weitere Webseite von Bruno Schillinger zu Hartz 4, www.bruno-schillinger.de/hartz4
3. Beitrag Bürgerzeitung Oldenburg zur Situation von Bruno Schillinger, Archiv, Juli 2009, www.buerger-zeitung.de/…/bruno-schillinger-ein-leben-ohne-soziale-sicherheit-und-aerztliche-versorgung
4. Interview Soziales, mit Bruno Schillinger, MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
www.scribd.com/…/Interview-Soziales-Bruno-Schillinger-092
5. Linke Zeitung, Wieso darf Bruno Schillinger nicht arbeiten ? 5 Jahre Zwangs-Arbeitslosigkeit, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=8432&Itemid=44
6. 5 Jahre Hartz 4 – Blog, http://5jahrehartz4.wordpress.com
7. Bruno Schillinger bei You Tube, http://www.youtube.com/watch?v=oDQUkwmJpZQ
8. Supoptimales, Dirk Grund, SPD-Kreisrätin bietet Gespräche an, http://suboptimales.wordpress.com/2009/05/28/spd-kreisratin-bruno-s/
9. Diskussionen und öffentliche Debatte zu Bruno Schillinger und dessen Vater beim EFD, Erwerbslosenforum, Deutschland, http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/30865-fragen-tod-vaters-unerwuenscht-drei-wochen-haft.html

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